Wann kann ich beginnen/ mich anmelden?
Ein Einstieg in die berufsbegleitenden Studiengänge mit Fernunterrichtsanteil ist jederzeit möglich. Die Termine für die Wochenendseminare können Sie flexibel auswählen (s. Termine).
Die Kompaktlehrgänge in Vollzeit sind mit verbindlichen Einstiegsterminen verbunden.
Die Kompaktlehrgänge in Vollzeit sind mit verbindlichen Einstiegsterminen verbunden.
Wie hoch sind die Gebühren für die Lehrgänge?
Sie finden alle aktuellen Preise in der jeweils gültigen Studienanmeldung (abrufbar unter www.stress-management-school.de unter dem Menüpunkt Downloads).
Ist die Weiterbildung steuerlich absetzbar?
Steuerlich können Sie oder Ihr Ehegatte bis zu € 920,00 jährlich als Sonderausgaben für die Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf geltend machen (§10 Abs. 1 EStG), die Studiengebühren sowie zumindest einen Teil der evtl. zusätzlich anfallenden Kosten (Fachliteratur, Fahrten zu Seminaren) können Sie also absetzen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Bildungsprämie: Teilnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis € 20.000,- (gemeinsam Veranlagte bis € 40.000,-) haben die Möglichkeit, eine Bildungsprämie in Höhe von 50% der Lehrgangsgebühren zu beantragen (maximaler Gutscheinwert: € 500,-). Bitte beachten Sie: Die Stress-Management-School muss als möglicher Anbieter auf dem Gutschein eingetragen sein. Das Förderprogramm Bildungsprämie wurde bis 2013 verlängert (www.bildungspraemie.info).
Bildungsscheck NRW: Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt Sie, wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten. Die Hälfte der Kursgebühren bis zu maximal 500 EUR pro Förderung kann durch den Bildungsscheck NRW finanziert werden. Förderbedingungen: www.bildungsscheck.com
Bildungsscheck NRW: Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt Sie, wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten. Die Hälfte der Kursgebühren bis zu maximal 500 EUR pro Förderung kann durch den Bildungsscheck NRW finanziert werden. Förderbedingungen: www.bildungsscheck.com
Was bedeutet die staatliche Zulassung?
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft, ob Sie mit den Lehrmaterialien eines Fernlehrgangs das angestrebte Bildungsziel erreichen können und ob die Studienverträge gesetzeskonform sind.